Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
mit Wirkung zum 23.07.2015 ist das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenkasse in Kraft getreten.
Was bedeutet das für Sie als Patient?
- Alle ambulanten Krankentransporte sind zukünftig
keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen mehr. Die Kosten dieser Leistung werden nur noch in Ausnahmefällen und nach vorheriger
schriftlicher Genehmigung der Krankenkassen übernommen. Diese Neuregelung betrifft ab sofort auch Transporte mit einem Krankentransportwagen (KTW)!
- Ambulante Fahrten sind planbare Fahrten zur Behandlung in Arztpraxen oder Krankenhäusern.
Was müssen Sie beachten?
- Sollten Sie einen Transport zur ambulanten Behandlung mit einem Krankentransportwagen in
Anspruch nehmen müssen, benötigen Sie wie bisher zunächst eine vollständig ausgefüllte ärztliche Verordnung. Zusätzlich benötigen Sie ab sofort, vor Antritt der Fahrt, eine schriftliche
Genehmigung, für das entsprechende Transportmittel (KTW), von Ihrer Krankenkasse.
- Da nach dem Willen des Gesetzgebers nur noch in Ausnahmefällen ambulante Transporte zu
Lasten der Krankenkassen stattfinden sollen, müssen Sie als Patient damit rechnen, sollte Ihre Krankenkasse die Fahrtkosten nicht übernehmen, mit dem Entgelt für die Fahrt
selbst belastet zu werden.
Folgende Fahrten bedürfen weiterhin keiner Vorabgenehmigung der
Krankenkassen:
- Fahrten zur ersten Hilfe
- Fahrten zur stationären Aufnahme oder Entlassung
- Fahrten zur in Zusammenhang mit einer ambulanten Operation
- Fahrten im Zusammenhang mit einer vor- oder nachstationären Behandlung
Servicetelefon für Patienten:
AOK Servicetelefon: 0800 2650800
Knappschaft:
08000 200 501
Barmer
GEK: 0800 3331010
DAK:
040 325 325 555